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Infektionsschutz

Alles, was Sie als Besucher wissen müssen

Wir freuen uns, dass wir Sie bei uns im Haus begrüßen dürfen. Natürlich achten wir besonders auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Besucher. Um diese zu gewährleisten und um auf die neuesten Entwicklungen eingehen zu können, stehen wir in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg. Die entsprechenden Vorgaben werden von uns bzw. den Veranstaltern umgesetzt, um Ihnen einen sorgenfreien Besuch zu ermöglichen.

Unsere Maßnahmen für die gesicherte und geregelte Durchführung von Veranstaltungen

Wir haben ein Konzept entwickelt, welches eine sichere Durchführung von Veranstaltungen im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle ermöglicht. Dieses sorgt für den gesundheitlichen Schutz der Besucher, Künstler, Veranstalter und Mitarbeiter.

In der aktuell geltenden Fassung der Corona-Verordnung der badenwürttembergischen Landesregierung wurde entschieden, dass Veranstaltungen vorerst weiterhin untersagt sind. Hierzu gehören auch Messen und Ausstellungen.

  • In der gesamten Sängerhalle stehen ausreichend Desinfektionsspender zur Verfügung. Zudem werden in allen Sanitäranlagen ausschließlich Papierhandtücher bereitgestellt.
  • Nach jeder Veranstaltung werden die Sanitäranlagen, Türklinken, Handläufe und Stühle desinfiziert.
  • Mit dem Veranstalter werden zusätzlich zur Lüftungsanlage regelmäßige Durchlüftungen vereinbart wodurch das Risiko einer Übertragung durch Aerosole bereits gemindert wird.
  • Um die Besucher und Mitarbeiter zu schützen, wurden in den entsprechenden Bereichen (Bsp.: Empfang, Kartenverkauf) nach Bedarf transparente Trennwände aus Kunststoff angebracht.
  • In der Sängerhalle wird durch Aushänge auf die aktuelle geltenden Maßnahmen verwiesen
  • Wir empfehlen allen Besuchern und Veranstaltern die Corona-App des Bundes zu verwenden

nach §7 der Corona-Verordnung haben

  • Personen, die in Kontakt mit Corona-Infizierten stehen oder standen, sofern seit diesem keine 14 Tage vergangen sind
  • Personen, welche die typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweien. Dazu zählen Geruchs-und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen

Verhaltensregeln in der Sängerhalle

In allen Bereichen der Sängerhalle gilt die Abstandsregelung von 1,5 Meter nach der aktuellen Corona-Verordnung. Ausnahmen gelten nur für Familien, Partner und Personen welche im gleichen Haushalt leben.

 

Aufgund der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 12. Oktober 2020 besteht die Pflicht, bei öffentlichen Veranstaltungen durchgängig einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Dies gilt sowohl für den Einlass als auch den gesamten Hallenbeerich. Ein ärztliches Attest befreit nicht von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.

Wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigert, wird der Eintritt verwehrt oder die Person des Hauses verwiesen.

Der Mund-/Nasenschutz dar in den Bereichen, in denen der Verzehr von Speisen und Getränken gestattet ist, abgenommen werden. Ansonsten muss der Mund-/Nasenschutz durchgehend auch während der Veranstaltung getragen werden.

Eine medizinischer Mund-Nasenschutz ist Pflicht.

  • Vermeiden Sie Berührungen. Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen
  • Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen. Niesen oder Husten Sie in die Armbeuge oder in in ein Taschentuch und entsorgen Sie dieses anschließend in einem Mülleimer
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern. Vermeiden Sie es mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren
  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Waschen Sie Ihre Hände mindestens 30 Sekunden mit Wasser und Seife